Plus Asylpolitik

Zankapfel auf Wiedervorlage: der Abschiebestopp für Syrien

Schweren Straftätern oder Extremisten aus Syrien, die in Deutschland Asyl suchen, können die Behörden die Anerkennung verweigern. Abschieben darf man sie aber nicht. Die Regelung sorgt immer wieder für heftige Diskussionen.

14.06.2020 UPDATE: 14.06.2020 16:38 Uhr 3 Minuten, 18 Sekunden
Abschiebung
Das Archivfoto zeigt einen Abschiebeflug vom Flughafen Leipzig-Halle nach Afghanistan. Foto: Michael Kappeler/dpa

Berlin (dpa) - Seit mehr als neun Jahren tobt der Bürgerkrieg in Syrien, mit mehr als 400.000 Toten und rund zwölf Millionen Vertriebenen. Weite Teile des Landes sind noch immer zerstört, der Konflikt ist noch lange nicht vorbei.

Und dennoch entbrennt zwischen den Innenministern von Union und SPD regelmäßig eine heftige öffentliche Auseinandersetzung um eine mögliche Aufweichung des

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