Klage gegen "United Tribuns"-Verbot erfolglos
Seit zwei Jahren ist die rockerähnliche Gruppierung "United Tribuns" verboten. Das wird nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch so bleiben.

Leipzig (dpa) - Die rockerähnliche Vereinigung "United Tribuns" bleibt verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage der "United Tribuns Northside" ab. Das ist eine Teilorganisation des Clubs, die von dem Verbot ausgenommen werden wollte (Az.: BVerwG 6 A 5.22).
Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot des Hauptvereins sowie mehrerer Unterorganisationen, genannt
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