Bundesgerichtshof: K.o-Tropfen kein "gefährliches Werkzeug"
Ein Mann soll einer Bekannten heimlich K.o.-Tropfen ins Getränk gemischt haben, um sie sexuell zu missbrauchen. Setzte er damit ein gefährliches Werkzeug ein? Der BGH gibt eine klare Antwort.

Karlsruhe (dpa) - Wer K.o.-Tropfen einsetzt, um gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, benutzt einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge dabei kein "gefährliches Werkzeug". Dies ist im Strafrecht für die Höhe der Strafe von Bedeutung. Der BGH kippte damit ein Urteil des Landgerichts Dresden.
"Sogenannte K.o.-Tropfen stellen weder für sich genommen
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+