Sohn vergewaltigt: Bewährung für Ex-Staatsanwalt
Eine Vergewaltigung des eigenen Sohnes im Zustand des Schlafwandelns? Das glaubt das Landgericht dem angeklagten Ex-Staatsanwalt nicht. Ins Gefängnis muss der Mann trotzdem nicht.

Lübeck (dpa) - Er bestreitet das schreckliche Geschehen nicht, will in jener Nacht aber im Schlaf gehandelt haben: Der soeben wegen Vergewaltigung seines eigenen Sohnes verurteilte Ex-Staatsanwalt wirkt, als gehöre er gar nicht dazu.
Die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Lübeck, Helga von Lukowicz, rekapituliert in ihrer Urteilsbegründung eine ziemlich einmalige Prozessgeschichte
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