Plus Operationen ohne Approbation

Schönheitschirurg muss drei Jahre in Haft

München (dpa) - Ein Münchner Schönheitschirurg muss wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis, weil er ohne Erlaubnis des Gesundheitsamts operierte. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu drei Jahren Haft und einem dreijährigen Berufsverbot.

29.10.2018 UPDATE: 29.10.2018 16:03 Uhr 34 Sekunden
Operationsbesteck
Blick auf das Operationsbesteck eines Chirurgen. Foto: Oliver Berg

München (dpa) - Ein Münchner Schönheitschirurg muss wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis, weil er ohne Erlaubnis des Gesundheitsamts operierte. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu drei Jahren Haft und einem dreijährigen Berufsverbot.

Das Gericht blieb damit knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre gefordert hatte.

Der Mann führte nach

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