Schönheitschirurg muss drei Jahre in Haft
München (dpa) - Ein Münchner Schönheitschirurg muss wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis, weil er ohne Erlaubnis des Gesundheitsamts operierte. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu drei Jahren Haft und einem dreijährigen Berufsverbot.

München (dpa) - Ein Münchner Schönheitschirurg muss wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis, weil er ohne Erlaubnis des Gesundheitsamts operierte. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu drei Jahren Haft und einem dreijährigen Berufsverbot.
Das Gericht blieb damit knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre gefordert hatte.
Der Mann führte nach
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+