Plus Mammut-Verfahren zu Ende

"Führerscheinkönig" muss über 4 Jahre ins Gefängnis

Die Vorwürfe hat er immer bestritten. Aus seiner Sicht war er nur ein Dienstleister für Autofahrer, denen der Führerschein entzogen wurde. Das Landgericht Detmold aber sieht das anders und schickt "Führerscheinkönig" Rolf Herbrechtsmeier ins Gefängnis.

20.05.2020 UPDATE: 20.05.2020 19:03 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden
Landgericht Detmold
Der Eingang des Landgerichts Detmold. Das Gericht verurteilte den selbsternannten «Führerscheinkönig» zu über 4 Jahren Gefängnis. Foto: Friso Gentsch/dpa

Münster (dpa) - Der selbsternannte "Führerscheinkönig" von Detmold muss für 4 Jahre und 3 Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold verurteilte den 52-jährigen Rolf Herbrechtsmeier wegen Betruges in 37 Fällen und versuchten Betruges in neun Fällen.

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung wurde fallen gelassen. Seine Ehefrau (44) kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten

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