Plus Karlsruhe-Klage gescheitert

Studentinnen gescheitert: "Containern" bleibt strafbar

Zwei junge Frauen wollen nicht zusehen, wie tonnenweise Lebensmittel im Müll landen - und stehen am Ende als Diebinnen da. Kann das richtig sein? Dem Bundesverfassungsgericht sind die Hände gebunden.

18.08.2020 UPDATE: 18.08.2020 11:38 Uhr 2 Minuten, 30 Sekunden
Verfassungsbeschwerde "Containern"
Die beiden Studentinnen Caro (l) und Franzi (r) sprechen beim Bundesverfassungsgericht bei einer Protestkundgebung. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Wer Nahrungsmittel aus dem Müll von Supermärkten rettet, muss weiter befürchten, als Dieb verurteilt zu werden. Zwei Studentinnen aus Oberbayern, die das absurd und ungerecht finden, sind mit ihren Verfassungsklagen in Karlsruhe gescheitert.

Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, teilte das

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