Bundes-Drogenbeauftragte für Sechs-Gramm-Grenze bei Cannabis
Schon jetzt wird der Besitz kleinerer Mengen Cannabis nur selten strafrechtlich verfolgt. Auch deshalb hält die Bundes-Drogenbeauftragte eine bundesweite Grenze von sechs Gramm für angebracht.
Berlin (dpa) - Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), plädiert dafür, Cannabis-Besitz bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm künftig bundesweit als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen - und nicht mehr als Straftat.
"Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm - und zwar bundesweit", sagte die Regierungsvertreterin dem Redaktionsnetzwerk
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