Plus BGH verkündet Urteil

Käufer dürfen Van aus Probefahrt-Autoklau behalten

Ein Camping-Van verschwindet auf einer Probefahrt. Wenig später kauft ihn eine Familie nichtsahnend übers Internet. Das Autohaus fordert den Wagen zurück. Aber ist es überhaupt noch rechtmäßiger Eigentümer?

18.09.2020 UPDATE: 18.09.2020 04:43 Uhr 38 Sekunden
BGH
Bundesgerichtshof verkündet Urteil: Wem gehört ein bei einer Probefahrt entwendetes Auto?. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Autohändler, die ihre Fahrzeuge zu unbegleiteten Probefahrten ohne technische Überwachung herausgeben, gehen ein hohes Risiko ein.

Das ergibt sich aus einem Urteil, das der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag verkündet hat. Macht sich ein vorgeblicher Kaufinteressent mit dem Wagen davon, ist das Autohaus rechtlich nicht mehr der Besitzer. Ein späterer Käufer,

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