Käufer dürfen Van aus Probefahrt-Autoklau behalten
Ein Camping-Van verschwindet auf einer Probefahrt. Wenig später kauft ihn eine Familie nichtsahnend übers Internet. Das Autohaus fordert den Wagen zurück. Aber ist es überhaupt noch rechtmäßiger Eigentümer?

Karlsruhe (dpa) - Autohändler, die ihre Fahrzeuge zu unbegleiteten Probefahrten ohne technische Überwachung herausgeben, gehen ein hohes Risiko ein.
Das ergibt sich aus einem Urteil, das der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag verkündet hat. Macht sich ein vorgeblicher Kaufinteressent mit dem Wagen davon, ist das Autohaus rechtlich nicht mehr der Besitzer. Ein späterer Käufer,
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