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Klagende Gewerkschaften enttäuscht von Urteil zur Tarifeinheit

Karlsruhe (dpa) - Die klagenden Gewerkschaften haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz überwiegend enttäuscht aufgenommen. Die Richter hatten das Gesetz im Grundsatz als verfassungsgemäß eingestuft, aber Vorgaben gemacht, wie die Interessen von Minderheitsgewerkschaften besser berücksichtigt werden müssen. Das Gesetz sieht vor, dass nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Betrieb gilt, sofern sich die Gewerkschaften nicht einigen.

11.07.2017 UPDATE: 11.07.2017 13:36 Uhr 14 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Die klagenden Gewerkschaften haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz überwiegend enttäuscht aufgenommen. Die Richter hatten das Gesetz im Grundsatz als verfassungsgemäß eingestuft, aber Vorgaben gemacht, wie die Interessen von Minderheitsgewerkschaften besser berücksichtigt werden müssen. Das Gesetz sieht vor, dass nur noch der Tarifvertrag der

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