Was im Trennungsjahr gilt
Beginn schriftlich festhalten - Kein gemeinsamer Haushalt erlaubt

Von Sabine Meuter
Aus und vorbei. In der Ehe läuft es nicht mehr rund, der Traum von einem gemeinsamen Leben in Liebe und Harmonie ist geplatzt. Sich jetzt Knall auf Fall scheiden lassen? So einfach geht das nicht. Vor einer Scheidung steht erst einmal ein Trennungsjahr an. "Diese zwölf Monate sollen Eheleute vor einem übereilten Entschluss schützen und die Versöhnung
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