Abschaffung der Stichwahl in NRW war verfassungswidrig
Die Stichwahl bei der Kommunalwahl in NRW muss bleiben. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes entschieden. Die Opposition spricht von einer "verheerenden Niederlage" für die schwarz-gelbe Landesregierung.

Münster (dpa) - Die Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen durch die CDU/FDP-Koalition war verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes am Freitag in Münster entschieden.
Damit müssen die Bürger künftig wieder ein zweites Mal ins Wahllokal, wenn es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Bürgermeister oder Landrat gibt. Die
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