Gesetzesvorhaben: Mehr Strafbarkeit für "Feindeslisten"
Sie können Angst auslösen - und das sogar gewollt: von Extremisten erstellte Listen vermeintlicher politischer Gegner. Mit der Strafbarkeit solcher Datensammlungen ist es aber gar nicht so einfach. Das soll sich ändern.

Berlin (dpa) - Die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Daten vermeintlicher politischer Gegner soll ein eigener Straftatbestand werden. Ein entsprechender Vorschlag des Bundesjustizministeriums für eine gesetzliche Neuregelung liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor.
Das Vorhaben ist Teil eines Anfang Dezember vom Kabinett verabschiedeten 89-Punkte-Plans zur Bekämpfung von
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