Hintergrund
Hintergrund Wahlsystem
Auf die Wählerinnen und Wähler kommt bei der Kommunalwahl etwas Neues zu: Beim Urnengang am 26. Mai gilt ein neues Wahlsystem. Der Mosbacher Gemeinderat hatte in seiner Mai-Sitzung des Jahres 2017 die Aufhebung der "unechten Teilortswahl" beschlossen. Das hat zur Folge: Jeder Wähler hat 32 Stimmen, kann pro Person drei Stimmen abgeben und sich
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