Höchststrafe nach Messerattacke auf schwules Paar bestätigt
"Der Angeklagte handelte in radikal-islamistischer Gesinnung", hatte ein Richter am Oberlandesgericht Dresden gesagt. Nun ist das Urteil gegen den jungen Mann bestätigt worden.

Knapp eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Messerangriff auf ein schwules Paar in der Dresdner Innenstadt ist die Verurteilung des Täters zur Höchststrafe rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Mannes, der als islamistischer Gefährder galt, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte den jungen Syrer im Mai 2021
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+