Keine Einbürgerung mehr bei Verurteilung wegen Rassismus
Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht: Antisemitische und rassistische Straftäter dürfen auch bei Jugendstrafen und weniger gravierenden Delikten nicht eingebürgert werden.

Berlin (dpa) - Wer wegen einer rassistisch oder antisemitisch motivierten Straftat verurteilt worden ist, kann in Deutschland künftig nicht mehr eingebürgert werden.
Diese Einschränkung wurde nach antiisraelischen und antijüdischen Vorfällen kurzfristig in eine Liste an Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht aufgenommen, die der Bundesrat billigte. Bei schweren Straftaten galt dies
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