Wo Zoos und Museen offen bleiben
Ein paar Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt es auch diesmal - Im Süden werden auch Treffen in der Wohnung beschränkt

Berlin/Stuttgart. (dpa) Jetzt Einschränkungen hinnehmen, um sich an Weihnachten wieder treffen zu können – das ist das Ziel der einschneidenden Corona-Maßnahmen, die am heutigen Montag in Kraft treten. Die Bundesländer haben die meisten Bund-Länder-Beschlüsse eins zu eins übernommen. Es gibt aber auch feine Unterschiede zwischen den Ländern. Hier ein Überblick:
Kontakte
In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen – maximal zehn Personen. In Bayern und Baden-Württemberg gelten diese Regeln explizit auch für Treffen im privaten Raum. Ausgenommen von der Regelung zur Zahl der Haushalte sind Ehegatten, Lebenspartner und Verwandte in direkter Linie. Die Anzahl von zehn Personen darf aber auch dabei nicht überschritten werden. In Berlin sind Kinder bis zwölf Jahren von der Regel ausgenommen. In Bremen dürfen sich außerhalb der eigenen Wohnung maximal fünf Personen treffen, ausgenommen sind Treffen von Personen aus zwei Haushalten.
Freizeit
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen, alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, untersagt. Unter anderem in Baden-Württemberg gilt das etwa auch für Jahrmärkte und Kirchweihen, wie es in einer Erklärung der Landesregierung heißt. In Berlin bleiben allerdings die Außenanlagen von Zoos oder Tierparks geöffnet. Dasselbe gilt für Thüringen, wo es auch eine Sonderreglung für Museen gibt. In Sachsen-Anhalt bleiben Tierparks, Zoos und Botanische Gärten geöffnet.
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Sport
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen, auch der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. In Berlin dürfen allerdings Kinder bis zwölf Jahre weiter an der frischen Luft und in festen Gruppen von bis zu zehn Personen trainieren. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Kinder und Jugendliche grundsätzlich weiter trainieren. In Thüringen bliebt der Schwimmunterricht an Schulen weiter erlaubt.
Reisen und Hotels
Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. In Bayern und Schleswig-Holstein müssen Touristen ihr Hotel spätestens am Montag verlassen, in Brandenburg am Mittwoch, in Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag. In Niedersachsen müssen Urlauber, die vor dem 2.11. angereist sind, ihren Aufenthalt nicht abbrechen.
Dienstleistungen
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen. Ausnahmen gibt es in zwei ostdeutschen Ländern: In Sachsen-Anhalt bleiben alle Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege offen, auch Kosmetiker und Sonnenstudios. Und auch in Thüringen dürfen Kosmetik- und Nagelstudios bei Einhaltung der Hygieneregeln weiter öffnen.
Schulen und Kindergärten
Schulen und Kindergärten bleiben offen. In Baden-Württemberg erwägt das Kultusministerium den Einsatz von Antigen-Schnelltests zur Eindämmung von Infektionen – entschieden ist das aber noch nicht. In Berlin bleiben Bibliotheken sowie Musikschulen geöffnet, und die Bezirke entscheiden, ob auch Spielplätze offen bleiben. In Sachsen-Anhalt sollen zudem auch Volkshochschulen und Fahrschulen geöffnet bleiben. In Nordrhein-Westfalen sind zwar – wie überall sonst auch – Konzerte und Aufführungen verboten. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist aber weiterhin zulässig.