Plus Laubbläser-Rechtslage

Ist das alles noch erlaubt?

Das Blattwerk beschäftigt die Gerichte im ganzen Bundesgebiet. Streit gibt es über das Beseitigen und die Bäume des Nachbarn.

17.11.2020 UPDATE: 18.11.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 46 Sekunden
So geht es auch: Laub beseitigen ganz ohne Lärm und Abgase. Foto: dpa

Von Benjamin Auber

Heidelberg. Laute Laubbläser und Streit um das Beseitigen des rutschigen Naturguts beschäftigt auch die Gerichte. Ein Überblick über die Rechtslage:

Wann darf ein Laubbläser benutzt werden? Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, die die Betriebszeiten von Gartengeräten regelt, dürfen Laubbläser und Laubsauger in Wohngebieten wochentags

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