Warteschlangen wie hier in Garmisch-Partenkirchen gab es am Dienstag vielerorts. Foto: dpa
Von Sören S. Sgries
Heidelberg/Stuttgart. Unmittelbar vor Beginn des deutschlandweiten "Lockdowns" an diesem Mittwoch haben die Apotheken einen regelrechten Ansturm erlebt. Der Grund: Seit dem 15. Dezember können Angehörige von Risikogruppen gratis FFP2-Masken bekommen.
Haben alle Anspruchsberechtigten ihre Masken bekommen? Das war regional unterschiedlich. Laut einem Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände war der Andrang groß. "Ein Patientenplus von 100 Prozent oder mehr war bis zum Mittag durchaus die Regel", sagte der Sprecher am Dienstagnachmittag. Die meisten Apotheken hätten es zwar geschafft, sich rechtzeitig Masken zu besorgen. "Bei vielen waren aber bis mittags die bereits beschafften Kontingente auch schon vergriffen." Der baden-württembergische Apothekerverband sagte ebenfalls, an mancher Stelle sei die Logistik "holprig" gewesen.
Dieser Apotheker in Bielefeld gab auch chinesische KN95-Masken aus, die nach FFP2-Standard nachgeprüft wurden. Foto: dpaBis wann kann man denn noch Gratis-Masken bekommen? In der ersten Tranche haben die Anspruchsberechtigten noch bis zum 6. Januar 2021 Zeit, sich drei Schutzmasken abzuholen. Der Landesapothekerverband weist explizit darauf hin, dass die Apotheken vom Lockdown nicht betroffen seien. "Es gibt also keinen Anlass zu übertriebener Eile", so ein Sprecher. Kunden sollten größere Aufläufe vor Apotheken vermeiden, damit diese nicht zu Orten der gegenseitigen Ansteckung würden.
Wer bekommt alles Masken? Angehörige von Risikogruppen. Laut Verordnung sind das Über-60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren. Deutschlandweit sollen das rund 27 Millionen Menschen sein.
Müssen Risikopatienten selbst in die Apotheke kommen? Nein. Wer eine Maske möchte, muss sich zwar vor Ort ausweisen und so sein Alter nachweisen oder "nachvollziehbar" darlegen, warum er zur Risikogruppe gehört. Allerdings kann auch ein Vertreter mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet werden.
Warum gibt es in den Apotheken auch N95-Masken? Einige Kunden machten die Erfahrung, dass sie gar keine FFP2-Masken ausgehändigt bekamen, sondern andere – etwa mit der Bezeichnung N95, P2, DS2 oder CPA. "Alle Masken, die die Apotheken bestellt haben, genügen dem Qualitätsanspruch", stellt dazu die Apotheker-Bundesvereinigung klar. FFP2 ist die Bezeichnung der europäischen Norm. Die Schutzklassen in anderen Ländern heißen anders, bieten aber eine vergleichbare Filterwirkung von rund 95 Prozent. N95 ist beispielsweise der US-Standard.
Gilt das auch für KN95-Masken? Chinesische Produkte tragen die Kennung KN95 – und hier sind im Laufe des Jahres zahlreiche Chargen aufgefallen, die den Schutzanforderungen nicht entsprechen. Darum ist besondere Vorsicht geboten. Wurden entsprechende Masken bis 1. Oktober nachträglich geprüft, dürfen sie noch auf den deutschen Markt. Seitdem gibt es keine solche Sonderregelung für nachträgliche Prüfungen mehr – es können aber noch zugelassene Restbestände im Umlauf sein. Diesen muss aber ein ausführliches Info-Blatt beiliegen, wonach eine Prüfung erfolgte.