Der Deutsche an sich glaubt nur das, was man ihm auch beweisen kann. Deshalb dauerte es nach der Selbstauflösung der DDR auch sechs Jahre, bis ein Gericht feststellte, das die mindestens 421 Mauertoten aufgrund eines Schießbefehls zu Tode gekommen waren - und nicht etwa, weil diese den Grenzern just in dem Moment über den Weg gelaufen waren, als sich aus deren Dienstwaffe versehentlich ein Schuss
Weiterlesen mit
-
Alle Artikel lesen mit RNZ+
-
Exklusives Trauerportal mit RNZ+
-
Weniger Werbung mit RNZ+