Weitreichendes Urteil um Eizellenspenden
Es ist ein Grundsatzentscheidung um die Frage, wann aus einer Eizelle ein Embryo wird. Eine Spende von Embryonen ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Nun hat das Bayerische Oberste Landesgericht geurteilt: Im Vorkernstadium ist es verboten.

München (dpa) - Im Berufungsprozess um Eizellenspenden hat das Bayerische Oberste Landesgericht ein weitreichendes Urteil gesprochen: Demnach dürfen gespendete Eizellen, die sich nach dem Zusammenbringen mit der Samenzelle noch im Vorkernstadium befinden, nicht an eine andere Frau übertragen werden.
Das Bayerische Oberste Landesgericht war die letzte Instanz in der Sache. Angeklagt waren
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