Krankenkassen müssen Haarwuchsmittel nicht bezahlen
Krankenkassen übernehmen keine Leistungspflicht für Arzneien, die überwiegend der Verbesserung des Haarwuchses dienen. Das wollte ein 31-Jähriger nicht hinnehmen und zog vor Gericht - ohne Erfolg.

Darmstadt (dpa) - Krankenkassen müssen grundsätzlich keine Haarwuchsmittel bezahlen. Dies teilte das Hessische Landessozialgericht nach einem Urteil in Darmstadt mit.
Der Anspruch der



