Krankenkassen müssen Haarwuchsmittel nicht bezahlen
Krankenkassen übernehmen keine Leistungspflicht für Arzneien, die überwiegend der Verbesserung des Haarwuchses dienen. Das wollte ein 31-Jähriger nicht hinnehmen und zog vor Gericht - ohne Erfolg.
Darmstadt (dpa) - Krankenkassen müssen grundsätzlich keine Haarwuchsmittel bezahlen. Dies teilte das Hessische Landessozialgericht nach einem Urteil in Darmstadt mit.
Der Anspruch der Krankenbehandlung umfasse grundsätzlich auch die Versorgung mit Arzneimitteln. "Ausgeschlossen sind jedoch Arzneimittel, die überwiegend zur Verbesserung des Haarwuchses dienen", heißt es in einer
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