Plus Urteil

Krankenkassen müssen Haarwuchsmittel nicht bezahlen

Krankenkassen übernehmen keine Leistungspflicht für Arzneien, die überwiegend der Verbesserung des Haarwuchses dienen. Das wollte ein 31-Jähriger nicht hinnehmen und zog vor Gericht - ohne Erfolg.

27.04.2021 UPDATE: 27.04.2021 10:43 Uhr 32 Sekunden
Haarausfall
Schreck eines jeden Mannes: Haarausfall. Foto: Martin Gerten/dpa

Darmstadt (dpa) - Krankenkassen müssen grundsätzlich keine Haarwuchsmittel bezahlen. Dies teilte das Hessische Landessozialgericht nach einem Urteil in Darmstadt mit.

Der Anspruch der