Plus "Recht auf Vergessenwerden"

BGH: Google muss negative Links nicht verbergen

Das Internet vergisst so schnell nichts. Und die Google-Suche holt alte Geschichten immer wieder ans Licht der Öffentlichkeit. Manche Betroffene haben Anspruch auf Löschung - aber längst nicht alle.

27.07.2020 UPDATE: 27.07.2020 13:05 Uhr 1 Minute, 47 Sekunden
Google-Suche
Der BGH entscheidet erstmals zu zwei Klagen gegen Google zum «Recht auf Vergessenwerden» im Internet auf Basis der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Foto: Lukas Schulze/dpa

Karlsruhe (dpa) - Im Internet gibt es kein generelles "Recht auf Vergessenwerden". Suchmaschinen-Betreiber wie Google können zwar verpflichtet sein, Links zu kritischen Artikeln auf Wunsch des Betroffenen aus der Trefferliste zu entfernen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klarstellte.

Wessen Rechte und Interessen Vorrang haben, ist aber immer von einer umfassenden Abwägung im

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