Plus Oberlandesgericht München

Heilpraktikerin nach Tod von Patientin verurteilt

Schlangengift statt Chemo: Eine Heilpraktikerin wird nach dem Krebstod einer Patientin zu Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht spricht von einem Grundsatzurteil zu der Frage, wann Heilpraktiker haften.

25.03.2021 UPDATE: 25.03.2021 14:08 Uhr 2 Minuten, 25 Sekunden
Beklagter
Die angeklagte Heilpraktikerin vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht im Sitzungssaal. Foto: Sven Hoppe/dpa

München (dpa) - Eine junge Frau erkrankt an Gebärmutterhalskrebs. Obwohl sie Heilungschancen hat, bricht sie eine Chemo- und Strahlentherapie aber ab und setzt stattdessen auf Schlangengift-Präparate von ihrer Heilpraktikerin. Sie stirbt und hinterlässt ihr Baby, ihren kleinen Sohn.

Der bekommt nun 30.000 Euro Schmerzensgeld von der Heilpraktikerin seiner Mutter, wie das

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