Heilpraktikerin nach Tod von Patientin verurteilt
Schlangengift statt Chemo:Â Eine Heilpraktikerin wird nach dem Krebstod einer Patientin zu Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht spricht von einem Grundsatzurteil zu der Frage, wann Heilpraktiker haften.
München (dpa) - Eine junge Frau erkrankt an Gebärmutterhalskrebs. Obwohl sie Heilungschancen hat, bricht sie eine Chemo- und Strahlentherapie aber ab und setzt stattdessen auf Schlangengift-Präparate von ihrer Heilpraktikerin. Sie stirbt und hinterlässt ihr Baby, ihren kleinen Sohn.
Der bekommt nun 30.000 Euro Schmerzensgeld von der Heilpraktikerin seiner Mutter, wie das
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