Absichtlich angehustet - Strafverfahren gegen 38-Jährigen
Die Corona-Krise ändert vieles. So kann das absichtliche Anhusten anderer mittlerweile ein Strafverfahren wegen Körperverletzung zur Folge haben.

Brilon (dpa) - Mit den Worten "Ich habe Corona" hat ein 38-Jähriger einen jungen Mann an einer Supermarktkasse in Nordrhein-Westfalen angehustet - und nun ein Strafverfahren wegen Körperverletzung



