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Wenn sich das Christkind irrt ...

Eberbach. Was ist zu beachten, wenn Geschenke nach Weihnachten umgetauscht werden sollen?

29.12.2011 UPDATE: 29.12.2011 16:15 Uhr 3 Minuten, 1 Sekunde
Eberbach. (nak) Trotz sorgfältiger Geschenkauswahl kann es bei der Bescherung enttäuschte Gesichter geben. Gut, wer sein Präsent jetzt umtauschen kann. Doch nicht immer geht dies so problemlos. Bei Nichtgefallen ist der Käufer auf das Wohlwollen des Verkäufers angewiesen. Wer seine Geschenke erst kurz vor dem Fest online gekauft hat, ist hier im Vorteil, er hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. So
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