Weg auf den Arbeitsmarkt

16.02.2019 UPDATE: 18.02.2019 06:00 Uhr 29 Sekunden

Ob ein Flüchtling arbeiten darf, hängt auch von seinem Aufenthaltsstatus ab. Anerkannte Flüchtlinge sind deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt. Wenn das Asylverfahren noch läuft oder wenn jemand nur geduldet ist, gibt es hingegen Wartefristen und andere Hürden. So müssen die Ausländerbehörden und die Arbeitsagentur zustimmen. Ausnahmen gibt es etwa bei gesuchten Fachkräften, einer staatlich anerkannten Ausbildung oder einer Aufenthaltsdauer von mehr als vier Jahren.

Für die Ausbildung gibt es die Ausbildungsduldung. Das Instrument kommt für Menschen in Frage, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Es gibt ein paar Bedingungen, zum Beispiel dürfen die Betreffenden nicht aus so genannten sicheren Herkunftsländern kommen. Wenn nichts dagegen spricht, können abgelehnte Asylbewerber so eine Ausbildung beginnen. Danach dürfen sie mindestens zwei Jahre im erlernten Beruf in Deutschland arbeiten.