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Teilerfolg für sächsische AfD im Listenstreit

Leipzig (dpa) - Im Streit um ihre Kandidatenliste zur Landtagswahl in Sachsen hat die AfD vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Die Partei darf bei der Wahl am 1. September mit 30 statt nur mit 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Das haben die Leipziger Richter im Eilverfahren entschieden. Eine endgültige Entscheidung über die Liste soll am 16. August fallen. Die AfD wehrt sich gegen die Kürzung ihrer Landesliste. Der Landeswahlausschuss hatte wegen formaler Mängel bei der Aufstellung der Kandidaten nur 18 von 61 Listenkandidaten zugelassen.

25.07.2019 UPDATE: 25.07.2019 20:53 Uhr 18 Sekunden

Leipzig (dpa) - Im Streit um ihre Kandidatenliste zur Landtagswahl in Sachsen hat die AfD vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Die Partei darf bei der Wahl am 1. September mit 30 statt nur mit 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Das haben die Leipziger Richter im Eilverfahren entschieden. Eine endgültige Entscheidung über die Liste soll am 16. August fallen.

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