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Streikende Kontrolleure - BGH stärkt Passagierrechte

Karlsruhe (dpa) - Passagieren, deren Flug wegen Streiks an den Sicherheitskontrollen ausfällt, kann eine Entschädigung von der Airline zustehen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Eine Annullierung der Verbindung ist aus Sicht der Richter nur in seltenen Fällen unumgänglich, etwa wenn es kein einziger Fluggast rechtzeitig zum Abflug durch die Schleusen schafft. Sicherheitsbedenken wegen des Andrangs an den noch offenen Kontrollpunkten lässt der Senat nicht allgemein gelten. Die Airline müsse Anhaltspunkte für ein konkretes Risiko haben.

04.09.2018 UPDATE: 04.09.2018 17:13 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Passagieren, deren Flug wegen Streiks an den Sicherheitskontrollen ausfällt, kann eine Entschädigung von der Airline zustehen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Eine Annullierung der Verbindung ist aus Sicht der Richter nur in seltenen Fällen unumgänglich, etwa wenn es kein einziger Fluggast rechtzeitig zum Abflug durch die Schleusen schafft.

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