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Streikende Kontrolleure - BGH neigt zu Entschädigung

Karlsruhe (dpa) - Passagiere, deren Flug wegen Streiks an den Sicherheitskontrollen ausfällt, können möglicherweise auf eine Entschädigung von der Airline hoffen. Das zeichnete sich in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ab. Das Urteil soll am Nachmittag verkündet werden. Geklagt hat ein Ehepaar, das mit dem Billigflieger Easyjet auf die Kanaren-Insel Lanzarote fliegen wollte. An dem Tag beeinträchtigten Warnstreiks des Sicherheitspersonals den Betrieb am Hamburger Flughafen. Die Verbindung wurde deshalb gestrichen, die Maschine hob ohne Passagiere ab.

04.09.2018 UPDATE: 04.09.2018 13:48 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Passagiere, deren Flug wegen Streiks an den Sicherheitskontrollen ausfällt, können möglicherweise auf eine Entschädigung von der Airline hoffen. Das zeichnete sich in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ab. Das Urteil soll am Nachmittag verkündet werden. Geklagt hat ein Ehepaar, das mit dem Billigflieger Easyjet auf die Kanaren-Insel Lanzarote fliegen

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