Vertreibt eine Wäscherei die Ärzte?
Waibstadt. Rat stimmte zähneknirschend zu: Verkaufsräume des ehemaligen Lebensmittelmarktes dürfen als Gewerbeflächen genutzt werden
Bürgermeister Joachim Locher erinnerte bei seinen Eingangserläuterungen, dass der Gemeinderat einer Bauvoranfrage am 11. Oktober 2011 zugestimmt habe. Das Baurechtsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis erteilte am 22. November 2011 einen positiven Bauvorbescheid, nachdem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Umnutzung des Lebensmittelmarktes zu einer gewerblichen Nutzung als Wäschebearbeitungsbetrieb ohne chemische Reinigung festgestellt worden sei.
Die vom Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis erwähnten Hinweise müssen bei der Planung beachtet werde: So ist wegen Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden oder bei Körperschallübertragung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass in den am stärksten betroffenen betriebsfremden schutzbedürftigen Räumen der Beurteilungspegel tagsüber 35 Dezibel und nachts 25 Dezibel nicht überschreitet. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Richtwerte um nicht mehr als zehn Dezibel überschreiten.
"Bei der geplanten Nutzungsänderung können wir unsere technisch sehr hochempfindlichen Geräte nicht betreiben und daher unsere Praxis in Waibstadt nicht aufrecht erhalten", betonte Dr. Beate Gozdan. Bürgermeister Joachim Locher erklärte, dass der Gewerbebetrieb in diesem Gebiet zulässig sei, wobei aber der Betrieb entsprechende Auflagen einhalten müsse.
Die von den Ärzten vorgebrachten Bedenken können nur bedingt Gegenstand der Gemeinderatsberatungen sein, darüber habe das Baurechtsamt zu entscheiden. Der Gemeinderat habe das Vorhaben aus baurechtlicher Sicht zu beurteilen und, nachdem das Grundstück in einem Mischgebiet liege, sei das Bauvorhaben genehmigungsfähig und zulässig, was ja auch die Bauvoranfrage ergab, so das Stadtoberhaupt. "Stadt und Gemeinderat wollen auf keinen Fall, dass die Existenz der Praxen gefährdet wird, der Erhalt der Praxen ist uns wichtig."
Eine Ablehnung des Bauantrages durch den Gemeinderat wäre rechtswidrig, weil dieses Vorhaben zulässig sei. Er habe was dagegen, rechtswidrige Beschlüsse zu fassen. Das Baurechtsamt werde jedoch durch einen eindeutigen Beschlussvorschlag darauf hingewiesen, dass durch die geplante Nutzung keine Beeinträchtigung der Arztpraxen erfolgen darf. Bauamtsleiter Adam Jäger hatte den Bürgervertretern empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen mit der Maßgabe, dass keine chemische Reinigung der Wäsche erfolgen darf und die emissions- und immissionsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Bei der Diskussion wurde wiederholt gesagt, dass der Gemeinderat sich die Zustimmung nicht leicht mache, aber er müsse sich nun mal an das Recht und Gesetz halten, und der Bauherr habe ein Anrecht auf Genehmigung. "Ich glaube schon, dass das Baurechtsamt weiß, was für die Praxen beeinträchtigend wirkt", bemerkte Stadtrat Kurt Lenz. Für Stadträtin Ingrid Rautnig sei nicht das Chemische das Problem, sondern die Vibrationen. Dies sah auch das Gremium so.
Der Gemeinderat stimmte schließlich bei einer Enthaltung dem Bauvorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen gemäß dem Baugesetzbuch und der Sanierungssatzung mit der Maßgabe, dass keine Reinigung der Wäsche erfolgen darf und die emissions- und immissionsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Durch die Auflagen der Fachbehörden ist zu gewährleisten, dass die Arztpraxen keine Beeinträchtigungen hinsichtlich von Erschütterungen und Vibrationen durch Maschinen und Geräten erfahren.
Keine Diskussionen gab es dagegen bei den Bauanträgen zum Anbau eines beheizten Wintergartens in der Alten Sinsheimer Straße 93 und zum Anbau eines Abstellraumes mit Terrasse in der Eichelbergstraße 1. Diesen Bauanträgen das Gremium zu und erteilte sein Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch.



