Plus Netzbetreiber hatten geklagt

Eilanträge abgelehnt: 5G-Auktion kann starten

Mit dem Mobilfunk-Standard 5G sollen Zukunftsthemen wie das autonome Fahren oder vernetzte Fabriken vorangebracht werden. Nun nimmt das Thema Fahrt auf, denn die Provider konnten die Versteigerung der 5G-Frequenzen nicht durch Eilanträge vor Gericht stoppen.

15.03.2019 UPDATE: 15.03.2019 09:19 Uhr 2 Minuten, 37 Sekunden
5G-Mobilfunknetz
5G ist vor allem für die deutsche Industrie wichtig. Die 5. Mobilfunkgeneration - daher das Kürzel 5G - hat hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und Latenzzeiten nahe null. Foto: Mark Schiefelbein/AP

Köln (dpa) - Der Weg für die anstehende 5G-Frequenzauktion der Bundesnetzagentur am kommenden Dienstag ist frei: Im Streit um den zukünftigen Mobilfunkausbau mit dem schnellen Übertragungsstandard 5G haben die Netzbetreiber eine Niederlage vor Gericht kassiert.

Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte Eilanträge von Telefónica, Vodafone und der Deutschen Telekom ab. Die Firmen hatten damit

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