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Lockdown bis zum 7. März

Corona-Einschränkungen gelten vorerst weiter - mit Ausnahmen

Der Corona-Lockdown wird verlängert, die Bürger können vorerst nicht mit großen Lockerungen rechnen. Es gibt aber Perspektiven - und eine Ausnahmeregelung ab Anfang März.

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11.02.2021, 05:08 Uhr
  • FFP2-Maskenpflicht

    Ein Mann und eine Frau mit FFP2-Masken steigen in einer Münchner U-Bahnstation in die Bahn. Foto: Sven Hoppe/dpa

  • Angela Merkel

    Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt im Bundestag eine Regierungserklärung zu den Beschlüssen ab. Foto: Markus Schreiber/AP/dpa

  • FFP2-Maskenpflicht
  • Angela Merkel

Berlin (dpa) - Trotz sinkender Infektionszahlen fahren Bund und Länder weiter einen vorsichtigen Kurs in der Corona-Pandemie.

Sie einigten sich darauf, die geltenden Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Gastronomiebetrieben und Hotels grundsätzlich bis zum 7. März zu verlängern.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte mit Blick auf die Gefahr ansteckenderer Virusvarianten: "Wir wollen alles tun, damit wir nicht in eine Wellenbewegung hoch und runter, auf und zu kommen." Heute gibt sie im Bundestag eine Regierungserklärung zu den Beschlüssen ab.

Einen nächsten Öffnungsschritt könnte es geben, wenn die Zahl der Neuinfektionen weiter sinkt. Sollte die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bis zum 7. März stabil unter 35 gesunken sein, sollen die Beschränkungen von den Ländern danach schrittweise gelockert werden können. Dann sollten der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen unter konkreten Auflagen wieder aufmachen können, heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern.

Momentan liegt die Zahl pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bundesweit im Schnitt bei 68 bestätigten Neuinfektionen täglich. Der Wert von 35 sei durchaus in Sichtweite, betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): "Es ist kein Vertagen auf den Sankt-Nimmerleinstag."

Eine Ausnahme soll es zuvor für Friseure geben. Sie sollen unter strikten Hygiene-Auflagen bereits Anfang März wieder öffnen dürfen. "Eine ganze Branche atmet auf, endlich haben wir eine Perspektive und Planungssicherheit", hieß es vom Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks.

Wann es welche Öffnungsschritte in Schulen und Kindertagesstätten geben soll, wird nicht bundeseinheitlich geregelt. Merkel sagte, sie hätte mit diesen Öffnungen gerne erst ab dem 1. März begonnen. Die Länder, die für Bildung zuständig sind, hätten dies aber anders beurteilt. Etliche Bundesländer wollen die wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Schulen bereits im Februar schrittweise öffnen.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie Lehrkräfte an Grundschulen frühzeitiger als bisher vorgesehen geimpft werden könnten.

Dass der Lockdown trotz sinkender Infektionszahlen vorerst noch nicht beendet wird, begründete die Bund-Länder-Runde vor allem mit dem Risiko, das von einer Verbreitung von neuen ansteckenderen Varianten des Sars-CoV-2-Virus ausgeht.

Offen bleibt, wie es für Restaurants, Hotels, Museen, Clubs, Theater und Konzerthäuser sowie den Amateursport weitergehen soll. In dem Beschluss heißt es dazu lediglich, Bund und Länder arbeiteten "weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie.

Die Beschlüsse im Einzelnen:

KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, "alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden".

MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.

REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.

HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.

KITAS & SCHULEN: Die Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll Priorität haben. "Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden", mit Vorsichtsmaßnahmen wie Lüften, Schnelltests und wo möglich hochwertigen Masken. Über Öffnungen entscheiden aber die Länder. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen prüfen, ob Kita-Betreuer und Grundschullehrerinnen beim Impfen eine höhere Priorität erhalten.

FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden.

WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine "stabile" Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) sagte, ein "Shopping-Tourismus" solle verhindert werden. Deswegen hätten alle Länder betont, dass es mindestens in benachbarten Ländern eine Verständigung geben sollte über ein einheitliches Vorgehen.

Für Lockerungen in Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollen Bund und Länder eine "sichere und gerechte Öffnungsstrategie" weiterentwickeln.

In Ländern und Landkreisen, wo es binnen sieben Tagen weiterhin mindestens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt, sollen gegebenenfalls weiter härtere Auflagen gelten.

Bund und Länder wollen am 3. März erneut beraten.

IMPFUNGEN: Geplant ist weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger bis zum Ende des Sommers ein "Impfangebot" bekommen. Das bedeutet nach früheren Ausführungen von Spahn, dass jeder, der möchte, mindestens eine erste Impfung gegen Covid-19 erhalten haben soll.

© dpa-infocom, dpa:210211-99-390159/4


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