Hessen will Bewährungshilfe und Gerichtshilfe zusammenlegen
Hessen will die Bewährungshilfe und Gerichtshilfe zu einem einheitlichen Sozialen Dienst der Justiz zusammenlegen. Justizminister Eva Kühne-Hörmann (CDU) stellte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag in Wiesbaden vor. Es gebe inzwischen in sechs von neun Landgerichtsbezirken erfolgreiche Pilotprojekte.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Bislang war die Gerichtshilfe den Staatsanwaltschaften zugeordnet, sie kümmert sich im Wesentlichen um Vermittlung und Überwachung gemeinnütziger Arbeit zur Tilgung von Geldstrafen und bei Verfahrenseinstellungen. Die Bewährungshilfe kann einem verurteilten Straftäter zur Seite gestellt werden, wenn seine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder die Person
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