Illegales Schießtraining in Mosbach

Angeklagter war sichtlich erleichtert

Illegales Schießtraining auf ehemaligem Kasernengelände: Ein 37-jähriger Teilnehmer wurde nun freigesprochen.

01.02.2021 UPDATE: 02.02.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 24 Sekunden

Mosbach. (cao) Für die Urteilsfindung zog sich Richterin Angela Haaß keine fünf Minuten zurück. Nach dem Freispruch war dem Angeklagten die Erleichterung deutlich anzusehen. Denn eine Verurteilung wegen fahrlässigen und unerlaubten Führens einer Schusswaffe hätte für ihn als Fachkraft für Schutz und Sicherheit "existenzbedrohende Auswirkungen" gehabt, wie der 37-Jährige während der kurzen Verhandlung mehrfach nervös zum Ausdruck brachte. "Dann bin ich meinen Job los", betonte er.

Es war die dritte Verhandlung vor dem Mosbacher Amtsgericht, die sich mit den vom Verein "Uniter" organisierten aber nicht genehmigten Schießübungen im Juni 2018 auf dem Gelände des Trainingscenters Retten und Helfen (TCRH) beschäftigte – und die zweite, die mit einem Freispruch endete.

Seine Teilnahme an der Veranstaltung auf dem ehemaligen Kasernengelände in Neckarelz bestritt Christian R. nicht. "Aber ich bin davon ausgegangen, dass das Schießtraining ordentlich angemeldet wurde." Der mehrtägige Kurs sei öffentlich beworben worden, das Trainingsgelände dafür ausgelegt gewesen. Es habe sich um die erste Veranstaltung gehandelt, an der er als Vereinsmitglied von Uniter teilgenommen habe. Da die Vereinigung aus Polizisten, Bundeswehrsoldaten und Unternehmern aus dem Sicherheitsbereich bestanden habe, sei er überzeugt gewesen, "dass alles mit rechten Dingen vor sich geht". Aus dem rechtsgerichteten Verein, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird, sei er mittlerweile wieder ausgetreten.

"Es geht um die Frage, ob hier die Schwelle zur Fahrlässigkeit überschritten wurde oder nicht", fasste Richterin Haaß den rechtlichen Kontext zusammen. Die Staatsanwaltschaft sah durch den Angeklagten die waffenrechtliche Sorgfaltspflicht verletzt und forderte eine Strafe von 30 Tagessätzen à 60 Euro. Vor dem Gebrauch des Softair-Gewehrs hätte Christian R. sich einer vorliegenden Genehmigung versichern müssen. Zumal er sich als Sicherheitsmann, der selbst "diverse Waffen besitzt", mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auskennen müsse. Verteidiger Philipp Mohrschulz plädierte dagegen auf Freispruch.

Der Angeklagte habe eine nach außen hin seriös wirkende Veranstaltung gebucht, erklärte Richterin Haaß in ihrer Urteilsbegründung. "Sie hatten weder Anlass noch Möglichkeit, nach einer Genehmigung zu fragen." Ohne Weiteres sei nicht nachvollziehbar gewesen, dass keine vorlag. "Wer hätte Ihnen das von den Organisatoren auf Nachfrage auch gesagt?" Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen. Im Falle des ersten Freispruchs im Januar habe man das auch getan, hieß es auf RNZ-Nachfrage.

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