hob_hintergrund
> Die aktuelle Sperrzeitsatzung für die östliche Altstadt wurde am 17. Oktober 2019 mit 22 zu 20 Stimmen vom Gemeinderat verabschiedet. Seitdem dürfen die Kneipen werktags bis 1 Uhr und in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis 4 Uhr ihre Gäste bewirten. Zugleich legten die Stadträte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) ein.
> Das VG-Urteil vom 1.
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