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29.07.2020 UPDATE: 29.07.2020 20:10 Uhr 39 Sekunden

> Die aktuelle Sperrzeitsatzung für die östliche Altstadt wurde am 17. Oktober 2019 mit 22 zu 20 Stimmen vom Gemeinderat verabschiedet. Seitdem dürfen die Kneipen werktags bis 1 Uhr und in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis 4 Uhr ihre Gäste bewirten. Zugleich legten die Stadträte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) ein.

> Das VG-Urteil vom 1. August letzten Jahres gründet auf einer Klage von mehr als 30 Altstadtbewohnern, die die bis dahin geltenden Kneipenöffnungszeiten bis um 3 Uhr in der Nacht auf Freitag und bis 4 Uhr am Wochenende als gesundheitsgefährdend kritisiert hatten. Die Entscheidung der Richter: Die Gaststätten müssten werktags um Mitternacht und in der Nacht auf Samstag und Sonntag um 2.30 Uhr schließen.

> Im März 2018 hatten Anwohner schon einmal einen Sieg vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) errungen. Damals erklärte der VGH die damals aktuelle Sperrzeitsatzung für ungültig und begründete dies mit einem Lärmgutachten aus dem Jahr 2016. Die Richtwerte der Technischen Anleitung Lärm würden in der Zeit zwischen 3 und 5 Uhr nachts um bis zu 27 Dezibel überschritten. hob