Hintergrund Windkraft Neckar-Odenwald-Kreis

26.11.2019 UPDATE: 26.11.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 28 Sekunden

Stimmen

> Anja Leipold, Pressesprecherin des Investors Zeag (Heilbronn): "In der Regel basiert die Entscheidung für die Ausweisung von Flächen im Regionalplan auf einer Grobbetrachtung. Die Gutachten der Zeag Energie AG stützen sich jedoch auf naturschutzfachliche Untersuchungen mit einer detaillierteren Betrachtungsweise. Auf dieser Grundlage gehen wir davon aus, dass die Genehmigung von Windenergieanlagen im Bereich ,Kornberg‘ möglich ist und wir somit die Verfahren weiterführen."

> Dieter Popp, Bürgerinitiave für Gesundheit und Naturschutz (BGN): "Wir haben seit Jahren massive Einwände aus Gründen des Naturschutzes vorgebracht, die anfangs nicht mit dem nötigen Ernst von den Gemeinden behandelt wurden. Nun sehen wir uns in allen unseren Aussagen und unserer Arbeit vollumfänglich bestätigt. Durch unsere ununterbrochenen Beobachtungen konnten wir darlegen, dass der Kornberg aus Gründen des Naturschutzes und der dortigen Artenvielfalt für Windkraft absolut nicht geeignet ist. Wir werden weiter mit aller Kraft daran arbeiten, dass die geplanten Windindustrieanlagen nicht gebaut werden – zumal sich in Sachen Artenschutz in den letzten Monaten noch einige neue Entwicklungen ergeben haben, die dem Regionalverband bei seiner Entscheidung noch gar nicht bekannt waren und die von erheblicher Bedeutung sind – beispielsweise was den Schwarzstorch, den Wespenbussard und den Rotmilan angeht."

> Bürgermeister Adalbert Hauck (Höpfingen): "Die Herausnahme des Bereichs ,Kornberg‘ aus dem Regionalplan Windkraft ist der noch unsicheren Lage in Bezug auf Naturschutzbelange und den Flugplatz geschuldet. Das ist jedoch keine Aussage darüber, ob Windkraft dort grundsätzlich geht oder nicht. Es muss also losgelöst vom Regionalplan darüber Klarheit geschaffen werden, ob dort Windräder gebaut werden können oder nicht. Die Gemeinde Höpfingen geht weiterhin davon aus, dass für den ,Kornberg‘ ein Genehmigungsverfahren durch den Bauherrn in Gang gesetzt wird."

> Flugsportclub Odenwald/Bau- und Betriebs-GmbH (Walldürn): Die Streichung des geplanten Windparks aus dem Teilregionalplan wird vom FSCO und der BBG begrüßt. Die Mitglieder, Partner und Kunden freuen sich sehr über diese Entscheidung, die auch beweist, dass eine bedarfsgerechte Flugplatzinfrastruktur regionalwirtschaftlich von besonderer Bedeutung ist. Die wesentliche Beeinträchtigung für die Flugsicherheit sowie das hohe zusätzliche Gefährdungspotential für den Flugbetrieb wurden anerkannt und waren wesentliche Faktoren für die Nichtberücksichtigung im Regionalplan. Diese Einschätzung wird durch ein weiteres unabhängiges Fachgutachten vom August bestätigt, das im Fall des Baus von Windkraftanlagen auf dem Kornberg ebenfalls ein erhebliches Risikopotential für den Flugbetrieb durch die spezifische Hindernissituation am Verkehrslandeplatz festgestellt hat. Wir erwarten jetzt, dass die Vernunft und Einsicht auch beim Projektierer gewinnt und das Projekt nicht weiter verfolgt wird, zumal ja auch die Ausweisung als Vorrangfläche im GVV keine Mehrheit fand."

> Bürgermeister Markus Günther (Walldürn), Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV): "Wir gönnen unseren Nachbarkommunen natürlich Einnahmen aus der Verpachtung von Flächen für die Windkraftnutzung. Solange aber eine Gefährdung der Flugsicherheit auf unserem Verkehrslandeplatz nicht ausgeschlossen werden kann, werden wir das Vorhaben ablehnen – diese Position des Walldürner Gemeinderats gilt unverändert. Auf GVV-Ebene ist der Sachstand so, dass die Fortschreibung des Flächennutzungsplans, Teilkapitel Windkraft, in den kommenden Jahren vorangetrieben werden soll, nachdem die Planungen durch immer neue Vorgaben von Bund und Land ins Stocken geraten waren. Wir werden dieses Verfahren neu aufrollen und dabei den neuen Windatlas Baden-Württemberg als Grundlage nehmen. Dieser bietet uns die nötige Planungssicherheit. Was mögliche Flächen auf Walldürner Gemarkung angeht: Wir hatten in den zurückliegenden Jahren immer wieder Anfragen von Investoren. Aber wir möchten die Planung für Windparks in Walldürn selbst in der Hand behalten."

> Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis: Nach derzeitiger Rechtslage ist der aktuell gültige Teilregionalplan Windenergie 2004/2005 für die planerische Beurteilung zugrundezulegen, der Vorrangflächen ausweist und Anlagen außerhalb ausschließt. Vorhaben in solchen Ausschlussgebieten können über ein Zielabweichungsverfahren genehmigungsfähig werden. Der künftige neue Teilregionalplan, der erst mit Genehmigung des Wirtschaftsministeriums in Rechtskraft erwächst, d.h. verbindlich wird, weist nur noch Vorranggebiete aus. Die kommunalen Planungsträger können darüber hinaus weitere Regelungen über ihre Planungsinstrumente treffen.