Hintergrund Waldbrandgefahr Eberbach

10.05.2021 UPDATE: 10.05.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden

> Der Einsatz von Feuer bei der Rodung von Flächen war im Odenwald schon im Mittelalter verbreitet und findet sich in Orts- und Gewannnamen. Der Name des Schönbrunner Ortsteils Schwanheim leitet sich von "Schwanden" (= Rodung durch Verbrennen/Abbrennen) ab. Der Gewannname Rutstatt und der Name Rutstatt-Mühle in Allemühl stehen ebenfalls mit der Brandrodung in Verbindung: Unter "Rut" wird ein durch Roden und Abbrennen urbargemachter Boden bezeichnet.

> Aufgrund der im Odenwald verbreiteten Nieder- und Hackwaldwirtschaft wurden im 18. und 19. Jahrhundert gezielt Brände gelegt. Dies diente nach dem Rindenschälen zur Entfernung des Gestrüpps und gab dem Boden Nährstoffe für den Anbau von Heidekorn (Buchweizen). Dabei handelte es sich um kontrollierte Brände in begrenztem Areal. Im 15-Jahresrhythmus wurde nach und nach ein Abschnitt des Hackwalds bewirtschaftet. Die Hack- und Niederwaldwirtschaft hatte in Eberbach durch die begrenzten Anbauflächen und die Reifschneider wichtige Bedeutung.

> In der Eberbacher Zeitung vom 19. Juni 1891 stand: "Gestern wurden die Überbleibsel vom Rindenschälen in den Hackwaldungen verbrannt, um das Gelände für den Einbau von Heidekorn bereitzumachen. Der Brand des Waldes bot gestern nicht das interessante Bild, wie in einem trockenen Sommer, weil das Holz zu feucht und dadurch kein hell loderndes Feuer entstand".

> Die Hack- und Niederwaldwirtschaft wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eingestellt, da Gerbereien chemische Gerbstoffe verwendeten.

> Brandverordnungen, um den Hochwald zu schützen, gab es schon früh. Der Hochwald mit den stattlichen Bäumen war eine wichtige Einnahmequelle der Stadt. Aus diesem Grund finden sich in den Akten des Stadtarchivs verschiedene Brandverordnungen. Zu den Archivakten gehört eine kurpfälzische Waldbrandverordnung von 1796, die vom kurpfälzischen Regierungspräsidenten Carl von Venningen erlassen wurde. Weitere Brand- und Löschverordnungen für Waldbrände stammen aus dem 19. Jahrhundert. Auf die Einhaltung achteten die Förster.

> Zur Verhütung von Bränden musste bei der Legung von Feuer die Erlaubnis des Forstamtes eingeholt werden. Im Jahre 1936 wurde das unberechtigte Feuermachen im Stadtwald mit 150 Reichsmark bestraft. Marius Golgath