Hintergrund Stromausfall
Wer durch einen Stromausfall einen Schaden erleidet, zum Beispiel an einem elektrischen Gerät, kann diesen grundsätzlich bei den Stadtwerken melden. Die Stadtwerke leiten die Meldung weiter an ihre Versicherung. Diese setzt sich mit dem Geschädigten in Verbindung. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung ist die Haftung von Netzbetreibern für Schäden, die weder grob
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