Hintergrund Stromausfall

23.08.2019 UPDATE: 23.08.2019 06:00 Uhr 17 Sekunden

Wer durch einen Stromausfall einen Schaden erleidet, zum Beispiel an einem elektrischen Gerät, kann diesen grundsätzlich bei den Stadtwerken melden. Die Stadtwerke leiten die Meldung weiter an ihre Versicherung. Diese setzt sich mit dem Geschädigten in Verbindung. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung ist die Haftung von Netzbetreibern für Schäden, die weder grob fahrlässig noch vorsätzlich verursacht wurden, sehr begrenzt. Pro Anschlussnutzer liegt die Haftungssumme bei maximal 5000 Euro. Für Privatleute gilt außerdem das Produkthaftungsgesetz.