Hintergrund Ortskern Hardheim

11.09.2020 UPDATE: 11.09.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden

So schätzt Bürgermeister Volker Rohm die Situation ein

Wie schätzt Bürgermeister Volker Rohm die möglichen Folgen einer Verlagerung der Lebensmittelmärkte ins Hardheimer Ortszentrum ein. Wir haben nachgefragt:

Die mit der Verlagerung der Märkte verbundene Stärkung des Ortskerns wird allgemein begrüßt. Drohen auf der anderen Seite dann aber Leerstände am Ortsrand?

Die Verlagerung bzw. Umsiedlung vom Außenbereich ins Zentrum hat zunächst Leerstand in den bisher genutzten Gebäuden zur Folge, birgt aber auch Chancen für Nachnutzer und Neuansiedlung. Allerdings ist die Kaufkraft des Einzugsgebiets und die Nachfrage verständlicherweise nicht unbegrenzt erweiterbar, deshalb werden die Genehmigungsbehörden hier ihr Augenmerk besonders auf nachhaltig sinnvolle und nicht konkurrierende Nutzung legen. Das heißt im Klartext, dass keine weiteren Lebensmittelmärkte zugelassen werden können.

Gibt es bereits Überlegungen, wie die bisherigen Märkte Rewe und Aldi nachgenutzt werden könnten?

Es gibt erste Ideen und auch Gespräche, allerdings wäre es verfrüht, hier von Ergebnissen zu sprechen oder gar konkret Namen von Nutzern zu nennen.

Wie steht die Gemeinde zum Bauantrag auf Erweiterung des Rewe-Marktes?

Im Moment liegen uns keine Unterlagen vor, die eine Erweiterung des Rewe-Marktes betreffen.

Wie soll das weitere Vorgehen aussehen? Wird ein neues Einzelhandelsgutachten erstellt?

Eine Fortschreibung des vorliegenden Einzelhandelsgutachtens ist Voraussetzung für die Genehmigungserteilung. Darin sind Auswirkungen auf die bereits örtlichen Anbieter wie auch die in den Nachbargemeinden und natürlich die innerhalb des GVV von besonderem Interesse. Ein solches Gutachten liegt allerdings derzeit noch nicht vor, da die beiden genannten Projekte sich noch in der Entwicklungsphase befinden. Allerdings sind die verfügbaren Daten bereits weitgehend aktuell, deshalb kann eine Fortschreibung innerhalb kürzester Zeit erfolgen, was wiederum beschleunigend auf die Antragstellung bzw. deren Genehmigung wirken sollte. (rüb)