Hintergrund - Neufassung des Naturschutzgesetzes

31.03.2021 UPDATE: 31.03.2021 06:00 Uhr 26 Sekunden

> Die Neufassung des Naturschutzgesetzes hat der baden-württembergische Landtag im Sommer 2020 beschlossen. Grundlage ist demnach das "Eckpunktepapier der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens ,Rettet die Bienen’". So heißt es in Paragraf 21 des Gesetzes: "Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden." Und weiter: "Es ist im Zeitraum erstens vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und zweitens vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist." Ausnahmegenehmigungen für Gebäude von "besonderer Bedeutung" sind allerdings möglich. (luw)