Hintergrund Impfpflicht

> Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Wie vom Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossen, gilt ab 16. März 2022 in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die in § 20a Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Beschäftigte von beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen bis 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis



