Hintergrund - Gartenweg Schnitzweg

30.06.2020 UPDATE: 30.06.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 41 Sekunden
Eines der anonymen Schreiben am Rande des Trampelpfads.

> Der Technische Ausschuss des Hardheimer Gemeinderats hatte am 20. April einem Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses in der Steingasse 14 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

> Was unspektakulär klingt, enthält reichlich Brisanz, denn durch den Bau des Wohnhauses wäre der im Volksmund "Schnitzweg" genannte Trampelpfad, der Gartenstraße und Steingasse verbindet und der von zahlreichen Fußgängern genutzt wird, nicht mehr passierbar.

> Rund 30 Meter des etwa 300 Meter langen Trampelpfades gehören zum Baugrundstück. Die dortigen Kleingärtner müssten dann teilweise große Umwege auf sich nehmen, um an ihr Grundstück zu gelangen. Für Fußgänger, die den Weg bislang als Verbindung zwischen dem Ortskern und dem Hardheimer Osten (Friedhof, Norma-Markt und Weg nach Schweinberg) genutzt haben, bliebe als Alternativen ein weiterer Trampelpfad, der jedoch einen nicht unbeträchtlichen Umweg bedeuten würde, sowie der Gehweg an der vielbefahrenen B 27. Vor allem für Familien mit Kindern und für Senioren sind beide Alternativen jedoch keine gangbare Lösung.

> Öffentlich gemacht wurde der Sachverhalt von Anwohner Klaus Sauer, der eine Unterschriftenaktion für den Erhalt des "Gartenwegles" gestartet hatte. Er ist der Ansicht, dass im dortigen Bereich gewohnheitsmäßiges Wegerecht besteht, auch wenn dies nicht im Grundbuch eingetragen ist. Aus diesem Grund sei der Bauantrag für das Wohnhaus aus seiner Sicht nicht genehmigungsfähig.

> Die Gemeinde ist anderer Ansicht: Bürgermeister Rohm beruft sich auf Gespräche mit Behörden und weiteren Experten. Seine Überzeugung: "Es gibt hier kein Wegerecht!" Ein solches Wegerecht wäre auch für weiterführende Pläne der Gemeinde ein Hindernis: Mittel- bis langfristig sollen die Gärten nämlich als innerörtliches Baugebiet ausgewiesen werden.

> Noch keine Entscheidung: Ganz so eindeutig, wie in der Sitzung dargestellt, ist der Sachverhalt aber nicht. Das Baugesuch wird derzeit von der Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands als zuständiger Genehmigungsbehörde rechtlich geprüft. Da es kein alltäglicher Fall ist und kein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist, brauche die Entscheidungsfindung Zeit, hieß es dort auf RNZ-Nachfrage. Eine Entscheidung auf die Schnelle, die sich anschließend als angreifbar herausstellt, sei nicht zielführend. Bis wann ein Ergebnis vorliegt, lasse sich aktuell noch nicht sagen.

> Die Verbindung zum Erfapark: Für den Bau eines neuen Marktes am Einkaufszentrums hat die Schoofs-Gruppe zwei mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke in der Steingasse – direkt im Anschluss an den Erfapark-Parkplatz – erworben. Die Häuser sollen abgerissen werden, um dort den neuen Supermarkt bauen zu können. Eines der Häuser gehört der Familie B., die sich ihr neues Wohnhaus in der Steingasse 14 errichten möchte. Lässt sich dieser Plan nicht umsetzen, weil beispielsweise gegen die Baugenehmigung geklagt wird, stünde, so der Bürgermeister, das komplette Konzept für den Erfapark auf dem Spiel.