Hintergrund Ehrenamtliche Verwaltungsrichter

11.08.2020 UPDATE: 11.08.2020 19:45 Uhr 35 Sekunden

Ehrenamtliche Verwaltungsrichter

> Die Kammern der Verwaltungsgerichte entscheiden grundsätzlich in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. An Einzelrichterentscheidungen, Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung oder an Gerichtsbescheiden wirken ehrenamtliche Richter nicht mit.

> Ehrenamtliche Richter sind wie die Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen, in ihren Entscheidungen unabhängig und weisungsfrei. Sie haben in der mündlichen Verhandlung und in der Urteilsfindung dieselben Rechte und dieselbe Verantwortung wie die Berufsrichter.

> Sie sollen die in ihrem täglichen beruflichen und sozialen Umfeld gewonnenen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen in die Entscheidungsfindung einbringen und so die stärker juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichter ergänzen. Damit soll die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen erhöht, das Vertrauen in die Rechtspflege gestärkt und das Verständnis für die Tätigkeit der Gerichtsbarkeit in der Öffentlichkeit gefördert werden.

> Verwaltungsgerichte gibt es in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart.

> Die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter dauert fünf Jahre. RNZ