Hintergrund - Dielheim passt die Bestattungsgebühren an

29.05.2020 UPDATE: 29.05.2020 19:05 Uhr 37 Sekunden

> Die neuen Bestattungsgebühren gelten für zwei Jahre. Ein Überblick: Eine Erdbestattung (inklusive vier Sargträgern) im Reihen- oder Wahlgrab kostet 737 Euro (bisher: 679 Euro), die Erdbestattung in einem solchen Grab für Personen unter 10 Jahren 251 Euro (bisher: 375 Euro). Für die Bestattung von Urnen in Gräbern und Urnennischen fallen Gebühren von 154 Euro (bisher: 178 Euro für Gräber, 142 Euro für Nischen) an. Eine Trauerfeier für Urnenbeisetzungen wird neu eingeführt und kostet 230 Euro. Die Überlassung eines Reihengrabes kostet 2000 Euro (bisher: 1664 Euro), die Überlassung einer anonymen Gemeinschaftsgrabstätte 1190 Euro statt bisher 1277 Euro. Die Kosten für die Überlassung von Wahlgräbern für Erdwahlgräber liegen je Einzelgrabfläche bei 2420 Euro (bisher: 2160 Euro), je Doppelgrabfläche bei 3170 Euro (bisher: 3138 Euro). Urnenwahlgräber kosten 1600 Euro (bisher: 1326 Euro) und Urnennischen in Mauern und Stelen 1400 Euro (bisher: 1219 Euro). Die Benutzung der Leichenzelle in der Friedhofshalle liegt bei 250 Euro pauschal (bislang 50 Euro) und der Preis für die Benutzung der Aussegnungshalle ist um neun Euro auf 249 Euro gestiegen. (tt)