Hintergrund - DHBW Klausel

30.08.2019 UPDATE: 30.08.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 43 Sekunden

Theresia Bauer ist überzeugt: DHBW-Klausel nicht zeitgemäß

Mosbach. (ar) Die Überprüfung der Konkurrenzklausel in § 5 der Verordnung zur Errichtung der DHBW Heilbronn weckt bei den Politikern der Region Emotionen. Denn diese Klausel schützt den Standort Mosbach vor sich überschneidenden Studienprofilen mit der Dualen Hochschule Heilbronn. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg bestätigte auf Nachfrage der RNZ einen Beschluss des Aufsichtsrates der Gesamt-DHBW, in dem das Gremium die grün-schwarze Landesregierung bittet, die Errichtungsverordnung zu überarbeiten. Dies schließe eine Aufhebung von § 5 der Verordnung nicht aus. Politiker der Region fürchten nun "katastrophale Folgen für den Immobilien- und Wohnungsmarkt" und gar eine Halbierung der Studierendenzahl (Landrat Achim Brötel und SPD-Landtagsabgeordneter Georg Nelius).

Werden künftig statt rund 3000 nur noch 1500 Studierende an der DHBW in Mosbach büffeln? Stellt man die Frage nach den befürchteten Auswirkungen dem Wissenschaftsministerium im fernen Stuttgart, lautet die Antwort von Ministerin Theresia Bauer (Grüne): "Die Sorge, dass die DHBW Mosbach durch die Änderung der Verordnung Nachteile erleiden würde, teile ich nicht." Seit der Verselbstständigung des Heilbronner Standortes der Dualen Hochschule sei der Standort Mosbach um 5,3 Prozent gewachsen und habe sich fest als unverzichtbare Ausbildungsstätte in der Region etabliert. "Auch für die Zukunft, darin stimmen alle Verantwortlichen überein, ist die gute Entwicklung von Mosbach inklusive der Außenstelle Bad Mergentheim zu gewährleisten", betont die Ministerin.

Landrat Dr. Achim Brötel spricht von "klarem Wortbruch"

Die Politikerin hebt gegenüber der RNZ hervor, dass die grün-schwarze Landesregierung dafür Sorge tragen müsse, dass die Hochschulen im Land auf veränderte gesellschaftliche Anforderungen adäquat und flexibel reagieren können. "Das heißt, dass sie das nachgefragte Studienangebot vorhalten können. Die Konkurrenzklausel der Errichtungsverordnung ist dafür nicht mehr zeitgemäß", zeigte sich die Ministerin gestern gegenüber der RNZ überzeugt.

Dagegen wäre es aus Sicht von Landrat Dr. Achim Brötel ein "klarer Wortbruch" von Ministerin Theresia Bauer, wenn die Klausel kippen sollte. Denn ihm habe sie sich in der Vergangenheit gleich mehrfach unmissverständlich zu der Regelung bekannt, wie er betont. Zuletzt habe die Ministerin dem Landrat in einem Schreiben vom 18. Mai 2018 wörtlich mitgeteilt: "Eine direkte Konkurrenz mehrerer Standorte um die selben Studierenden, Unternehmen oder Einrichtungen ist dabei in jedem Fall kontraproduktiv. Auch vor diesem Hintergrund sehen wir keinen Anlass, die Wettbewerbsklausel, die seinerzeit eine Grundlage der Entscheidung des Ministerrats für die Errichtung der Studienakademie Heilbronn war, zu ändern." Dazu wollte sich das Wissenschaftsministerium am gestrigen Freitag in seiner Stellungnahme nicht äußern.

Die Ministerin geht vielmehr auf den Ausbau der Studienkapazität im Bereich Digitalisierung/IT und die Integration von IT-Modulen in bestehende Angebote ein. Landesweit wolle die DHBW an allen Standorten ihre Angebote entsprechend weiterentwickeln. "Der Heilbronner Standort wäre jedoch aufgrund der Konkurrenzklausel ausgeschlossen", bekräftigt Theresia Bauer.