Hintergrund

Größe des Feuerwehrhauses richtet sich nach dem Bedarf

19.05.2020 UPDATE: 19.05.2020 06:00 Uhr 54 Sekunden

Neckargemünd. (cm) Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises hatte bereits vor zwei Jahren einen positiven Bauvorbescheid für ein neues Feuerwehrhaus auf dem Dilsberg erteilt (siehe Artikel links). Doch die Behörde wurde vom übergeordneten Regierungspräsidium zurückgepfiffen und musste den Bauvorbescheid zurücknehmen, weil das Gebäude im Außenbereich nicht ohne Weiteres zulässig ist. Dabei hatten Anwohner in einer Petition aber hauptsächlich kritisiert, dass das Feuerwehrhaus zu groß und zu teuer sei. Die RNZ fragte beim Landratsamt nach, bei dem auch das "Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz" angesiedelt ist.

"Das Feuerwehrhaus wurde aufgrund der Gesamtkonzeption der Stadt Neckargemünd etwas größer geplant, da in dieses Haus auch verschiedene Ausrüstungen der Abteilung Stadt ausgelagert werden sollen, weil dort nicht ausreichend Platz zur Aufbewahrung zur Verfügung steht", teilte Behördensprecherin Silke Hartmann mit. "Es wurde daher eine Gesamtkonzeption mit entsprechender Aufgabenaufteilung erstellt." Grundsätzlich sei für die Planung eines Feuerwehrhauses eine Norm des "Deutschen Instituts für Normung" (DIN) heranzuziehen. "Aus dieser ergeben sich Flächengrößen der einzelnen Funktionsräume in Bezug auf die erforderliche Ausstattung und des Personalansatzes", so Hartmann. "Ohne die Einhaltung der Norm ist bei einem Neubau die Möglichkeit einer Landesbezuschussung nicht möglich." Um das Gebäude zu verkleinern, müsste die Gesamtkonzeption inklusive Bedarfsplan geändert werden. Grundsätzlich sei auch ein gemeinsames Feuerwehrhaus für die zwei Stadtteile Dilsberg und Mückenloch denkbar, wenn Anforderungen wie zum Beispiel die Einhaltung der Hilfsfristen erfüllt sind.