Hintergrund

17.04.2019 UPDATE: 17.04.2019 06:00 Uhr 39 Sekunden

Hintergrund

> Marokko gilt noch nicht als sicheres Herkunftsland. Die Zustimmung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, die Maghreb-Staaten als sicher einzustufen, wurde vom Bundesrat zuletzt im Februar verschoben.

> 1948 Menschen flohen gemäß der Länderdaten-Statistik im Jahr 2017 aus Marokko nach Deutschland. Mit 85 positiven Entscheiden wurden 4,27 Prozent aller Neuanträge angenommen. 2018 lag die Anerkennung zwei Prozent niedriger.

> Eine "Duldung" ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Geduldete sind daher weiterhin ausreisepflichtig.

> Für eine "Ausbildungsduldung" kann ein Antrag gestellt werden. Nach Ende der Ausbildung hat derjenige dann sechs Monate Zeit, einen Arbeitsvertrag zu bekommen.

> Nach fünf Jahren in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland wird die vorläufige Bescheinigung über einen bewilligten Aufenthaltstitel in eine unbefristete geändert.

> Zum Fachkräftemangel hat das Basler Forschungsinstitut Prognos 2018 neue Zahlen veröffentlicht: Bis 2030 könnten in Deutschland drei Millionen Fachkräfte fehlen. Mechatroniker und Automatisierungstechniker zählen zu den Mangelberufen, in denen Fachkräfte gesucht werden. (nip)