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EuGH: Deutsche Ökostrom-Umlage keine staatliche Beihilfe

Luxemburg (dpa) - Die deutsche Ökostrom-Umlage ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs keine staatliche Beihilfe. Die Luxemburger Richter gaben einer Klage Deutschlands statt und erklärten einen Beschluss der EU-Kommission von 2014 für nichtig. In dem Rechtsstreit ging es um das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung von 2012. Der Ausbau von Strom aus Wind, Sonne, Biomasse und Co wird über eine Umlage finanziert, die allen Stromkunden in Rechnung gestellt wird. Das Gesetz gewährte Nachlässe für Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, zum Beispiel Stahlwerke.

28.03.2019 UPDATE: 28.03.2019 11:58 Uhr 18 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Die deutsche Ökostrom-Umlage ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs keine staatliche Beihilfe. Die Luxemburger Richter gaben einer Klage Deutschlands statt und erklärten einen Beschluss der EU-Kommission von 2014 für nichtig. In dem Rechtsstreit ging es um das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung von 2012. Der Ausbau von Strom aus Wind, Sonne, Biomasse und Co wird

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