Urteil: Sixt darf Fahrdienst bei Google nicht als Taxi bewerben
Berlin (dpa) - Das Taxigewerbe hat im Wettbewerb mit privaten Fahrdienstanbietern einen Erfolg vor Gericht erzielt. Der Autovermieter Sixt dürfe seinen Fahrdienst MyDriver in Google-Werbung nicht als Taxi-Dienstleistung bewerben, entschied das Landgericht Berlin. Geklagt hatte die Taxivereinigung Frankfurt. MyDriver vermittelt via Internet Chauffeure mit eigenem Wagen an Kunden.
Berlin (dpa) - Das Taxigewerbe hat im Wettbewerb mit privaten Fahrdienstanbietern einen Erfolg vor Gericht erzielt. Der Autovermieter Sixt dürfe seinen Fahrdienst MyDriver in Google-Werbung nicht als Taxi-Dienstleistung bewerben, entschied das Landgericht Berlin. Geklagt hatte die Taxivereinigung Frankfurt. MyDriver vermittelt via Internet Chauffeure mit eigenem Wagen an Kunden.
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