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Urteil: Sixt darf Fahrdienst bei Google nicht als Taxi bewerben

Berlin (dpa) - Das Taxigewerbe hat im Wettbewerb mit privaten Fahrdienstanbietern einen Erfolg vor Gericht erzielt. Der Autovermieter Sixt dürfe seinen Fahrdienst MyDriver in Google-Werbung nicht als Taxi-Dienstleistung bewerben, entschied das Landgericht Berlin. Geklagt hatte die Taxivereinigung Frankfurt. MyDriver vermittelt via Internet Chauffeure mit eigenem Wagen an Kunden.

28.11.2014 UPDATE: 28.11.2014 19:16 Uhr 10 Sekunden

Berlin (dpa) - Das Taxigewerbe hat im Wettbewerb mit privaten Fahrdienstanbietern einen Erfolg vor Gericht erzielt. Der Autovermieter Sixt dürfe seinen Fahrdienst MyDriver in Google-Werbung nicht als Taxi-Dienstleistung bewerben, entschied das Landgericht Berlin. Geklagt hatte die Taxivereinigung Frankfurt. MyDriver vermittelt via Internet Chauffeure mit eigenem Wagen an Kunden.

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